22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Den Inhalt des Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags hat der Kollege gerade ausführlich dargestellt; deswegen lasse ich den Beginn meiner Rede weg, mit dem ich das nur wiederholen würde.
Ich möchte betonen, was an diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag eigentlich neu ist.
Alles, was der SWR heute tut, darf eben nicht presseähnlich sein, sprich:
Er muss sich auf sein eigenes Gewerk beschränken. Der Text darf also nicht im Vordergrund stehen, außer er dient der Barrierefreiheit. Wenn ich als Beitragszahler jetzt auf dieses Werk schaue, frage ich mich: Warum eigentlich?

Warum kann der SWR nicht einfach zugleich noch eine Onlineredaktion haben, wie andere öffentlich-rechtliche Sender das – illegalerweise – leider heute schon haben?
Warum kann ich diese Kraft, die 8 Milliarden € im Jahr kostet, nicht einfach ausnutzen, um alles zu bedienen?

Ganz einfach: weil wir unser duales System erhalten und stärken müssen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist im Kampf um seriöse, faktenbasierte Berichterstattung zwar der Leader, und wir werden auch immer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen. Aber er darf eben nicht der einzige Player am Markt sein. Er darf nicht so agieren, dass anderen keine Luft mehr gelassen wird.
Ein stabiles, akzeptiertes System, hinter dem 8 Milliarden € stehen, wäre in der Lage, alle anderen Medien – Zeitungen, Radiostationen, privates Fernsehen im Großen wie im Kleinen – einfach an die Wand zu drücken.
Der neue Telemedienauftrag im heute diskutierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag mag dem Gebührenzahler deshalb auf den ersten Blick vielleicht schwer vermittelbar sein. Er erinnert die öffentlich-rechtlichen Sender aber daran, dass sie nicht alles dürfen, was sie können. Diesbezüglich haben die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Hausaufgaben zu erledigen. Ebenso wie dem Kollegen von den Grünen ist auch uns die Abschlussbemerkung wichtig: Die Sender werden aufgefordert, auskömmliche Erlösmodelle für unabhängige Produzenten zu garantieren.

Das ist gar nicht so einfach. Wenn draußen eine Flut von Produzenten jeden Tag Angebote machen – einer billiger als der andere –, besteht natürlich die Gefahr, dass über den Preis auch Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, die nicht in unserem Sinn sind. Deswegen sagen wir eindeutig: Die Sender sind nicht nur für ihr Programm verantwortlich, sondern sie sind auch dafür verantwortlich, wie es produziert wird. Ich möchte mich an dieser Stelle aber noch dazu äußern, dass es mir Sorge bereitet, wenn ich mir die derzeit dringend notwendigen Veränderungen im Medienbereich anschaue.

Über den Telemedienauftrag – das muss man sich einmal vorstellen – unterhalten wir uns jetzt seit 2007; da war das I-Phone noch gar nicht richtig auf dem Markt. Wir müssen in den Kaminrunden der Ministerpräsidenten schneller werden; denn gerade im Medienbereich würde sonst die Lücke zwischen den neuen, zu regelnden Marktentwicklungen und den für das duale System notwendigen Regulierungen so groß, dass wir gar nicht mehr hinterherkämen.
Traditionelle Erlösmodelle wanken. Neue Player stechen mit Summen in den Markt, denen wir nichts entgegensetzen können. Die Intermediäre reißen alle Macht an sich. Unternehmen wie Russia Today oder Fox News verfolgen Ziele, die nicht die unseren sein können.

Da können wir nicht in Kaminrunden sitzen und zuschauen. Insofern bin ich zuversichtlich, dass Medienpolitik in Zukunft stärker in den Mittelpunkt rückt. Ich bin den Verantwortlichen in unserem Staatsministerium sowie unseren Vertretern in den Räten ausdrücklich dankbar, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt haben.
Ein „Weiter so!“ mag in manchem eine gute Lösung sein; in der Medienpolitik gilt das schon lange nicht mehr.

Vielen Dank. 

 

https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2019/20190130sitzung0823.html?t=11259#

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Weber, weil Sie die Förderung der regionalen Fernsehsender angesprochen haben, wollte ich nur kurz ergänzen, dass es eben nicht reicht – so, wie es die SPD getan hat –, 5 Millionen € im Nachtragshaushalt zu verlangen.

Sie wissen auch, dass man – Sie sind in der Vorbereitung sicherlich auf diese Summe gestoßen – dafür eine rechtliche Grundlage braucht. Diese rechtliche Grundlage gibt es im Moment in Baden-Württemberg noch nicht.

Sie haben auch gefragt: Was machen wir mit den Ergebnissen der runden Tische? Ein Ergebnis dieser runden Tische war, dass wir wissen, dass wir gemeinsam Handlungsfähigkeit zeigen müssen. Aber wir müssen zuerst die gesetzliche Grundlage dafür schaffen. Erst dann ergibt es einen Sinn, 5 Millionen € dafür zu verlangen.

Alles, was man vorher macht, mag hier zwar ganz gut klingen, lässt sich technisch aber leider nicht umsetzen.

Vielen Dank.

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