Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein kleiner Wurf, um nicht zu sagen: ein sehr kleiner Wurf. Das Einzige, was von den großen Beratungen über die Themen Beitragserhöhung, Indexierung usw. letztlich übrig geblieben ist, ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Zweitund Nebenwohnungen und zum Meldedatenabgleich. Ich bin aber hoffnungsfroh, dass wir das nächste Mal, wenn wir hier über einen Vertrag sprechen, über ein etwas größeres Paket reden. Ein solches ist ja auch schon unterwegs.
Der Medienstaatsvertrag hat nicht nur einen anderen Namen, er hat auch einen ganz anderen Umfang und eine ganz andere Ausrichtung. Insofern ist das heute vielleicht nur eine technische Korrektur. Ich möchte an dieser Stelle aber natürlich schon auch einen Satz zum Thema Föderalismus loswerden. Föderalismus funktioniert nur, wenn man sich in den Staatsverträgen auch immer wieder auf große Schritte einigt. Andernfalls gibt es irgendwann einmal die Diskussion, ob sich die ganze Diskussion über die Länderzuständigkeit überhaupt noch lohnt und ob das wirklich noch funktioniert. Insofern hoffe ich sehr, dass wir in puncto Medienstaatsvertrag und auch jetzt in den Erhöhungsdiskussionen eine Funktionsfähigkeit der Staatsverträge und der Länderhoheit wirklich hinbekommen, da wir mit diesen Trippelschritten in der Medienpolitik nicht wirklich weiterkommen. Wichtig ist eine Einigkeit in Sachen Medienpolitik auch deswegen, weil wir – wie gesagt, ausgelöst durch die KEF-Anmeldungen – in eine Erhöhungsdiskussion kommen werden. Und Sie alle merken an den Briefen, die zurzeit bei uns ankommen: Das wird eine schwierige Diskussion, auch nach außen.
Die Lasten in der Medienpolitik sind etwas ungleich verteilt. Die Politiker sind diejenigen, die den Prellbock für die Bevölkerung darstellen. Bürger sagen: „Das Programm gefällt mir nicht, und die Erhöhung ist zu hoch ausgefallen.“
(Abg. Dr. Heiner Merz AfD: Der Beitrag ist zu hoch!)
Und diejenigen, die das Ganze in den Sendern sozusagen eigentlich zu verantworten hätten, können sich zurücklehnen und sagen: „Ich habe ein Verfahren, das mir letztlich mein Geld sichert.“ Das ist das Problem.
(Zuruf des Abg. Dr. Heiner Merz AfD)
Ich glaube, wir dürfen an dieser Stelle auch offen ansprechen, dass wir im Gegenzug, wenn wir den Öffentlich-Rechtlichen weiterhin den Rücken stärken – und das tun wir –, natürlich auch eine Veränderungsbereitschaft erwarten. Diese Veränderungsbereitschaft sehen wir zurzeit sehr stark beim SWR. Das hat etwas mit Personen zu tun. Nicht nur gestern Abend, sondern auch in den letzten Monaten haben wir gespürt, dass das Verhältnis zwischen den Beitragszahlern und dem SWR etwas offener, vielleicht auch etwas selbstkritischer ist, als es vorher der Fall war. Es genügt nicht immer, zu sagen: „Wir machen doch alles gut, und jetzt brauchen wir halt drei Cent mehr.“ Vielmehr muss man heute auch argumentieren und erklären, was man möchte.
Gerade dieser Medienstaatsvertrag beinhaltet für den SWR eine ganz, ganz große Änderung, die auch für Baden-Württemberg tatsächlich substanziell sein kann. Das ist die Öffnung der Mediatheken und die Entkopplung aus dem linearen Fernsehen und der Mediathek. Das heißt, man kann plötzlich wahrscheinlich Produkte mit aufnehmen, die man bisher nicht in die Mediatheken aufnehmen konnte, weil sie nicht linear Platz hatten. Und das eröffnet natürlich den Mediatheken im öffentlich-rechtlichen Bereich die Möglichkeit, tatsächlich ein viel breiteres Angebot zu haben, auch Sparten und Nischen zu besetzen, die im linearen Fernsehen vielleicht keinen Platz haben.
Dennoch bleibt es natürlich bei der Diskussion, wie viele Sender man heute im linearen Bereich wirklich noch braucht, wie viele Radiosender, welche Radiosender gebraucht werden, ob nicht auch hier Dopplungen vorhanden sind. Weil zumindest eine Fraktion dies ein wenig anders sieht als wir, will ich Folgendes sagen: Erstens halten wir an unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk fest, zweitens halten wir auch an der KEF-Systematik fest, drittens verlangen wir aber, dass wir inhaltlich in dem Sinn weiterkommen, dass sich die Sender fragen, was sie dem Beitragszahler schuldig sind.
Insoweit müssen wir Baden-Württemberger sagen: Der SWR hat unter großer Anstrengung der Politik seine Hausaufgaben in Sachen Strukturveränderung und zur Zusammenlegung zweier Sender zum zweitgrößten Sender innerhalb der ARD gemacht. Es gibt andere Sender, die ihre Hausaufgaben machen müssten, die nach wie vor große Intendanzen unterhalten und deren Apparat völlig konträr zu dem aufgestellt ist, was hinterher beim Fernsehen herauskommt. Dass es diesbezüglich Kritik gibt, ist meiner Meinung nach angemessen. Insofern heißt es wie bei vielem auch hier, von Baden-Württemberg zu lernen. Ich hoffe, dass wir diesen Weg alle miteinander gehen und dass wir in den Debatten, die jetzt folgen, immer auch im Blick haben, dass es ohne einen öffentlichrechtlichen Rundfunk in Deutschland nicht geht.
Vielen Dank.