Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
- welche Potenziale die Landesregierung in der Freiflächenphotovoltaik sieht;
- welche Gebietskulissen dafür grundsätzlich zur Verfügung stehen;
- ob die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen in Wasserschutzgebieten gestattet sind und falls nicht, wie die Landesregierung diese Entscheidung begründet;
- welche flächen- und leistungsbezogenen Potenziale die Landesregierung im Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Wasserschutzgebieten der Zone II (WSG II) sieht;
- inwieweit sich Synergieeffekte durch ausbleibende Düngung und potentiell niedrigerem Schadstoffeintrag ergeben können;
- welche positiven Auswirkungen die PV-Anlagen auf die Biodiversität und gefährdete Arten durch die Diversifizierung der abiotischen Faktoren in Form von Beschattung haben;
- inwieweit die Landesregierung in der Bebauung der Fläche mit PhotovoltaikFreianlagen potentielle Gefahren sieht;
- inwiefern Photovoltaikanlagen einen potentiell negativen Einfluss auf das Grundwasser haben;
- in welchem Ausmaß der Ausbau der Freiflächenphotovoltaik zur Bodenverdichtung beiträgt bzw. die Versickerung einschränken könnte.
6.4.2022
Haser, Hailfinger, Dr. Pfau-Weller, Vogt, Dr. Schütte, Schuler CDU
Begründung
Flächen der Wasserschutzgebietszone II dienen dem Schutz des Grundwasserkörpers und sollen daher allenfalls extensiv bewirtschaftet werden. Eine Möglichkeit der Doppelnutzung bietet unter anderem die Freiflächen-Photovoltaik zur regenerativen Energieerzeugung. Potenziale sowie mögliche Bedenken sollen erfragt werden.